Die Firma Shine-Deluxe / Wrap-Deluxe behält es sich vor, eigens geschriebene geprüfte Vertragsrichtlinien bei jedem Vertragsabschluss auszulegen und anzuwenden. Zudem gelten die bestehenden Widerrufsbelehrungen sowie die Datenschutzerklärung.
Vertragsrichtlinien:
1. Ein unterzeichnetes Angebot gilt als Vertragsabschluss und ist für beide Seiten bindend.
2. Der Vertrag kann nur widerrufen werden, wenn binnen 14 Tagen keine Leistung und/oder kein Produkt bestellt oder geliefert wurde. Zusätzlich gelten die Widerrufsbestimmungen.
3. Der Kunde (Käufer) muss das Angebot unterzeichnet haben.
4. Eine unterschriebene Ausfertigung erhält der Kunde, eine bleibt bei dem Unternehmen.
5. Der Kunde stimmt durch Unterzeichnen des Angebots der Datenschutzerklärung, der Widerrufsbelehrung und den Vertragsrichtlinien zu. Alle drei Dokumente werden auf Kundenwunsch dem Kunden physisch oder digital ausgehändigt.
6. Das Unternehmen händigt oder versendet dem Kunden eine Auftragsbestätigung.
7. Der Kunde verpflichtet sich, die vorgegebenen Vorkassenzahlungen binnen 5 Werktagen zu tätigen. Erst nach positivem Eingang/Buchung werden weitere vertragliche Abläufe durchgeführt. Der Kunde erhält eine Zahlungsquittung. Die Höhe der Vorauszahlung ist variabel und wird vom Unternehmen festgelegt.
8. Sollte die Vorauszahlung nicht getätigt werden, ist der Vertrag und das Angebot nichtig und wird mit sofortiger Wirkung gelöscht.
9. Ein Verweis über den Kunden wird im Kundenprofil hinterlegt.
10. Das Unternehmen verpflichtet sich, die mündlich oder schriftlich zugesagte Liefer- bzw. Produktionszeit einzuhalten. Sollte es zu Verzögerungen oder sonstigen Problemen kommen, muss dies dem Kunden sofort mitgeteilt werden.
11. Schäden an Kundenobjekten: Befindet sich das Kundenfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehrsraum, so haftet der Kunde normal. Befindet sich das Fahrzeug auf dem Firmengelände, so ist es nach genauer Prüfung eventuell durch die Betriebsversicherung abgedeckt.
12. Bei Anlieferung des Fahrzeugs werden der zugehörigen Auftragsmappe Bilder/Videos des Fahrzeugs erstellt sowie vorherige Schäden dokumentiert. Nach Abschluss des Auftrags wird das Bild-/Videomaterial nach ca. 4 Monaten gelöscht. Eine Inanspruchnahme etwaiger Schäden kann danach nicht mehr geltend gemacht werden. Bei Auslieferung des Fahrzeugs werden ebenfalls Bild- und Videomaterialien erstellt und binnen der oben genannten Frist gespeichert und dann gelöscht.
13. Sollte es zu Meldungen etwaiger nachfolgender Schäden kommen, wird das Unternehmen Shine-Deluxe oder Wrap-Deluxe dies mit einem Sachverständigen und Rechtsanwalt prüfen und verhandeln lassen.
14. Eine Rechtsdeckung erfolgt für das Unternehmen selbst. Der Kunde haftet mit seiner eigenen Rechtsschutzversicherung. Eine Kostenübernahme kann nur bei Gerichtsverfahren und dem jeweiligen Ausgang geltend gemacht werden.
15. Das Gelände sowie die Halle der Firma Wrap-Deluxe sind 24 Stunden, 365 Tage im Jahr videoüberwacht. Eine ausreichende Beschilderung ist auf dem Gelände vorhanden. Das Recht an eigenen Bildern kann nicht geltend gemacht werden. Die Speicherung des Video- und Bildmaterials erfolgt auf eigenen Servern und ist 4 Monate abrufbar. Danach findet eine Überspielung statt.
16. Beim Kauf von Produkten bei anderen Händlern erfolgt der Kauf auf den Namen des Kunden. Die Lieferanschrift wird somit auf die Anschrift der Firma Wrap-Deluxe, Birkhuhnstr. 3, 45772 Marl, Deutschland geändert.
17. Der Kauf auf Kundennamen erfolgt aufgrund der Gewährleistungs- und Garantiebedingungen, wofür die Firma Shine-Deluxe / Wrap-Deluxe keine Haftung übernimmt.
18. Garantie und Gewährleistung vergibt die Firma Shine-Deluxe / Wrap-Deluxe nur auf Folgendes: Verarbeitung und Aufbringen von Folierungen (voll oder teil), Werbefolierung, Lackschutzfolierung. Keine Garantie oder Gewährleistung auf das Produkt (Folie) selbst. Fahrzeugaufbereitung nur in dem Bereich der Verarbeitung der Produkte. Keine Gewährleistung oder Garantie auf die Produkte selbst. Ambienteumbauten: Garantie und Gewährleistung nur auf den Verbau der Produkte. Alle Umbauten werden ordnungsgemäß durchgemessen und in einem Verbauprotokoll hinterlegt. Nach Übergabe des Fahrzeugs und Prüfung durch den Kunden bestehen keine Garantie- oder Gewährleistungsansprüche bei nachfolgenden Schäden. Erworbene Produkte oder Dienstleistungen im Bereich Service erfolgen auf Kundennamen und sind somit Gewährleistungs- und Garantieansprüche an den jeweiligen Produkthersteller oder an den zertifizierten Meisterbetrieb des jeweiligen Gewerks zu entrichten.
19. Etwaige Verunreinigungen durch Kundenfahrzeuge im öffentlichen Straßenraum müssen vom Kunden selbst getragen werden.
20. Der Kunde stimmt dem jeweiligen Gebrauch von Bild- und Videomaterial des Fahrzeugs für Social Media zu. Das Unternehmen achtet darauf, dass keine Kennzeichen sichtbar sind. Der Kunde wird zusätzlich mündlich gefragt. Bei Untersagen wird dies vom Unternehmen zur Kenntnis genommen.
21. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es vorkommen, dass das Kundenfahrzeug via KFZ-Anhänger gesichert zu bestimmten Locations transportiert werden muss, sei es zur Ausstellung, Erstellung von Bild- und Videomaterial oder Ähnlichem. Dabei kann es dazu kommen, dass das Kundenfahrzeug zwischen 0 und 20 km fahren muss. Diese Genehmigung wird vorher vom Unternehmen mündlich beim Kunden eingeholt. Dabei gilt der Verweis auf dieses Schreiben. Fahrzeuganhänger vom Kunden werden mit Firmenfahrzeugen gezogen.
22. Fahrzeugschlüssel werden nachts und bei Abwesenheit in Tresoren im Firmengebäude aufbewahrt.
23. Das Unternehmen verpflichtet sich, keine Privatfahrten mit Kundenfahrzeugen durchzuführen.
24. Die Privatsphäre und Kundendaten werden vom Unternehmen auf privaten Servern für ca. 12 Monate gespeichert. Danach erfolgt eine Löschung aller Daten.
25. Kundendaten darf das Unternehmen ohne Zustimmung an Versender, Händler oder zertifizierte Meisterbetriebe des jeweiligen Gewerks weitergeben.
26. Das Unternehmen Shine-Deluxe / Wrap-Deluxe sieht sich als transparentes Unternehmen und kommt aus dem Ruhrpott, deshalb ist die Sprach-/Absprachen bindend. Die Ansprache und Umgangsform beläuft sich auf das „DU“.
27. Der Kunde und das Unternehmen gehen mit gegenseitigem Angebots-/Vertragsunterzeichnen einen Einklang ein und binden sich beiderseits an alle Rechtsformen, Dokumente sowie Absprachen.